Linksammlung Wiederbelebungstraining für Kinder

ARBEITER SAMARITER BUND (ASB)

Für Kitas und Grundschulen hat der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Berlin Nordwest e.V. das Projekt „Pflasterheld – Kinder lernen Erste Hilfe“ für Kitas und Schulen gestartet.

Bundesarbeitsgemeinschaft erste hilfe (BAGEH)

Die BAGEH ist ein Zusammenschluss der selbstständigen fünf deutschen Hilfsorganisationen. Gemeinsam setzen sie sich für die Stärkung der Erste-Hilfe-Ausbildung ein. 
Verständlich, inklusiv und altersadaptiert.

JOHANNITER-UNFALL-HILFE (JUH)

In diesen Kursen der Johanniter lernen Kinder im Kita- und Grundschulalter auf spielerische Weise Erste Hilfe.

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Zahlreiche DLRG-Gliederungen sind zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer ermächtigt und für die Ausbildung für den Führerschein zugelassen. Sie bieten u.a. auch Angebote und Lehrgänge, wie „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ oder „Kinder lernen Erste Hilfe“ an.

DEUTSCHES ROTES KREUZ (DRK)

Das junge Erste-Hilfe-Portal - Die Allerersten - des Deutschen Jugendrotkreuzes führt Kinder und Jugendliche altersgerecht an Erste-Hilfe-Themen u. a. an das Thema Reanimation heran. Jungen Menschen werden sensibilisiert und informiert in Notsituationen adäquat Erste Hilfe leisten zu können.

GERMAN RESUSCITATION COUNCIL (GRC)

Der GRC bietet neben seinem Programm KIDS SAVE LIVES auch eine Sammlung verschiedener niedrigschwelliger Angebote unter dem Kapitel "Laien und Schulen" an.

MALTESER HILFSDIENST (MHD)

Der Malteser Hilfsdienst e.V. bietet unter anderem spezielle Lernangebote für Erste Hilfe bei Kleinkindern, aber auch zur Schulung von Kindern an Kitas und Grundschulen.

SCHÜLER RETTEN LEBEN

Für interaktive und multimediale Unterrichtsgestaltungen stellt die Initiative "Schüler retten Leben" vielfältige Materialien zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Bei den hier eingebundenen Inhalten zum Thema "Schulung von Wiederbelebung für Kinder" handelt es sich ausschließlich um Angebote unserer Partner aus dem NAWIB-Netzwerk. Die BZgA übernimmt übernimmt keine Verantwortung für diese Inhalte.

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